Teilnahmebedingungen

Zustimmung Teilnahme- und Auszahlungsbedingungen

Auszahlungsvoraussetzungen für die Prämie
Pro Empfehlung erhalten Sie eine einmalige Sonderprämie in Höhe von 300,- Euro (brutto), wenn

der von Ihnen empfohlene Kandidat (w/m) mehr als zwölf Wochen in eine Festanstellung bei einem Kundenunternehmen von Laaos, vermittelt wurde – es zählt jeweils die Betriebszugehörigkeit,

es sich um einen neuen, empfohlenen Kandidaten handelt. Neue, empfohlene Kandidaten sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit Laaos stehen und/oder gestanden haben, sich noch nicht unabhängig von Ihrer Empfehlung bei Laaos  beworben haben und/ oder nicht in der Datenbank von Laaos  eingetragen sind,

Sie bei Mehrfachnennungen den neuen Mitarbeiter als Erster vorgeschlagen haben; es gilt der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars,

die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen Laaos, vor Abschluss eines Arbeitsvertrags eines Kandidaten bekannt waren.

Teilnahmevoraussetzungen
Neue, empfohlene Mitarbeiter sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit Laaos, stehen und/oder gestanden haben und auch noch nicht als Bewerber bei Laaos, registriert sind. Die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen müssen Laaos, vor Abschluss eines Arbeitsvertrags bekannt sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Zustimmung des Empfohlenen
Sie benötigen das Einverständnis der empfohlenen Person, bevor Sie deren Daten an Laaos weitergeben.

Ausschluss von der Empfehlungsaktion
Laaos GmbH möchte Sie darauf hinweisen, dass die Empfehlung in den nachfolgenden Fällen unlauter und damit gesetzlich unzulässig ist. Laaos, behält sich für den Fall eines durch Sie begangenen Verstoßes das Recht vor, Sie von der Empfehlungsaktion auszuschließen und/ oder Ihnen die Prämie nicht auszuzahlen.

Unzumutbare Belästigung, d.h. unter anderem Telefon-, Fax- oder E-mailwerbung ohne vorherige Zustimmung des Empfohlenen sowie Druckausübung

Bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise zu Werbezwecken

Irreführung, d.h. unter anderem das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen von wichtigen Informationen bei der Empfehlung

Verdeckte Freundschaftswerbung, d.h. unter anderem, wenn der Empfehler Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis oder fehlendem Nachweis der Einverständniserklärung an Laaos, weitergibt und hierfür eine Prämie erhält.

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